Stiftungsrat
Der Stiftungsrat (StR) ist das oberste Organ der Stiftung und ist u. a. für die Genehmigung von Budget, Jahresrechnung und Jahresbericht zuständig. Die Trägerschaft besteht heute aus sieben Organisationen und setzt sich aus mindestens 9 VertreterInnen der Einwohnergemeinde Hilterfingen, der Einwohnergemeinde Heiligenschwendi, der Kirchgemeinde Hilterfingen, der Burgergemeinde Hilterfingen, des Frauenvereins Oberhofen-Hilterfingen-Hünibach (früher Hünibach und Oberhofen-Hilterfingen), des Gewerbevereins Oberhofen-Hilterfingen-Hünibach und der Pro Senectute (PS) zusammen. Der Gemeinderat von Hilterfingen wählt aus der Mitte der Mitglieder des Stiftungsrates den Präsidenten.
Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat (VR) der Alterszentrum Seegarten AG und der Alterszentrum Seegarten Immobilien AG setzt sich aus einem Teil der Stiftungsräte zusammen, wobei der Präsident der Stiftung von Amtes wegen auch die AG’s präsidiert. Dem VR obliegt die strategische Leitung der Alterszentrum Seegarten AG und der Alterszentrum Seegarten Immobilien AG. In regelmässigen Sitzungen werden die laufenden Geschäfte der Stiftung, des Heims und des Alterswohnens bearbeitet.
Geschäftsleitung
Der Geschäftsleitung (GL) obliegt die operative Leitung der Alterszentrum Seegarten AG und der Alterszentrum Seegarten Immobilien AG.